Juni1968
Tafelobst für Brennereien!
Franz Lösch
Mit Dekret des Ministers für Landwirtschaft und Forste vom 9.3.1968 wurde im Frühjahr eine »schwere Krise« auf dem Apfelmarkt festgestellt und die staatliche Interventionsstelle A.l.M.A. ermächtigt, Äpfel zu festgesetzten Preisen aufzukaufen und sie im Sinne der Verordnung der EWG-Kommission Nr. 165 vom 26.6.1967 zu verwerten. Somit ist erstmalig eine Intervention dieser Art auf dem Apfelmarkt gemäß der derzeit geltenden Marktordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erfolgt.
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